 Die Wegesteuer bezahlenNur in den Niederlanden zutreffend! Die BPM (Steuer für Personenauto’s und Motorfahrzeuge) muß in den Niederlanden für Auto bezahlt werden, die das 1e Mal da einen Nummerschild erhalten, also auch importierte Auto’s. Der niederländische Zoll berechnet diesen Betragin dem Moment, das Ihr Auto vom RDW geprüft wird. Wenn das Auto durch die Prüng gekommen ist, muß erst die Steuer bezahlt werden, ehe Sie die Nummerschilder erhalten. Aber wie können Sie wissen, wieviel Sie bezahlen müssen?BPM berechnenVertrauen Sie hierbei nie auf Gratis Websites, die für Sie die Steuer berechnen wollen. Diese Websites sind eine gute Hilfe, um eine Vorstellung zu bekommen, wie hoch der Betrag werden kann, aber in der Wirklichkeit ist es oft ein großer Unterschied, was der Zoll an Steuer berechnet und das trifft vor allen für Auto’s zu, die man in den Niederlanden nicht kaufen kann. SCL Rotterdam kann für Ihr Auto eine detaillierte Steuerberechnung anfertigen, wofür wir die selben Methoden wie der niederländische Zoll/RDW gebrauchen, wodurch Sie von einer genauen Schätzung profitieren können. Ihr Vorteil: keine unangenehme Überraschungen und eine gute Übersicht von den Kosten. Ausnahmen bei der SteuerIn ein paar Ausnahmefällen brauchen Sie keine Steuer beim importieren von einem Fahrzeug zu bezahlen: - Ihr Fahrzeug ist älter als 20 Jahre
- Ihr Fahrzeug gehört zu Ihren Umzugsgütern, die Sie nach Europa verschiffen
Um dafür in Anmerkung zu kommen, müssen Sie an verschiede Anforderungen entsprechen. Lesen Sie alles darüber bei Umzug/Übersiedeln von Fahrzeugen.
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